Konditionen

  • Aufträge werden beiderseits schriftlich bestätigt. Festgehalten werden in dem Schreiben das Thema, der Umfang der Arbeit, ihr Abgabetermin sowie das vereinbarte Honorar. Bei eiligen Aufträgen geringeren Umfangs reicht dazu Email oder FAX.
  • Es wird in journalistischen Beiträgen weder zu offener noch zu verdeckter PR aufgefordert.
  • Journalistische Beiträge werden weder tendenziös noch Wirklichkeit verzerrend bearbeitet.
  • Beiträge werden innerhalb von vier Wochen vom Auftraggeber verbindlich abgenommen. Änderungs- oder Ergänzungswünsche, die später erfolgen, werden extra honoriert; Gleiches gilt für zusätzlich zu recherchierende Aspekte, die nicht im Briefing vereinbart wurden.
  • Der Auftraggeber lässt dem Auftragnehmer/Autor rechtzeitig die Endfassung des Beitrags zur Durchsicht zukommen.
  • Der Autor wird entsprechend des Zeit- und Rechercheaufwands sowie seiner Expertise angemessen bezahlt. Das Honorar wird vorab vereinbart, eventuell gesondert notwendige Spesen ggf. extra und vorschüssig angewiesen.
  • Das Honorar wird spätestens zwei Wochen nach Abnahme überweisen,
  • Beiträge, die aus redaktionellen Gründen nicht oder nur in gekürztem Umfang erscheinen, werden vollständig vergütet.
  • Bereits angebotene Themenideen dürfen vom Auftraggeber oder seinen Zuzurechnenden, ohne Vergütung an den ursprünglichen Auftragnehmer, weder intern noch durch Dritte realisiert werden,  auch nicht in abgewandelter Form.
  • Der Autor wird an allen Erlösen seiner Werke finanziell angemessen beteiligt.

„Code of Fairness“  (Vorstand der Freischreiber am 8. Juni 2011)